Rechtsgebiete
Verkehrsrecht sowie Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
Die Rechtsfolgen einer verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeit können weitreichend sein und für den Betroffenen teilweise erhebliche und einschneidende Folgen haben. So kann es in einem Bußgeldverfahren neben der Zahlung eines Bußgeldes zu einem Fahrverbot, zur Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister Flensburg sowie zu der Auflage der Führung eines Fahrtenbuches kommen.
Das Bußgeldverfahren beginnt nach dem entsprechenden Verstoß zunächst mit der Übersendung eines Anhörungsbogens. Mit diesem erhalten Sie Gelegenheit, sich zu dem Vorwurf zu äußern.
Aus meiner Sicht ist es unbedingt erforderlich, schon jetzt anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Warten Sie nicht, bis der Bußgeldbescheid bei Ihnen eintrifft. Die rechtzeitige Konsultation eines Anwaltes gewährleistet, daß Ihre Rechte optimal durchgesetzt werden.
In der Regel wird die Bußgeldstelle sodann einen Bußgeldbescheid erlassen, gegen welchen eine Einspruchsmöglichkeit besteht. Sofern die Behörde dem Einspruch nicht abhilft, muß das Amtsgericht über den Vorgang entscheiden.
Zu einem Strafverfahren kann es u.a. kommen:
- wenn dem Fahrzeugführer durch die Ermittlungsbehörden Alkohol und/oder Drogen im Blut nachgewiesen werden
- bei Unfallflucht
- bei fahrlässiger Körperverletzung und Tötung (z.B. bei einem Verkehrsunfall)
- Vollrausch
Eine darauf folgende Verurteilung ist regelmäßig mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis verbunden.
Siehe auch: Schadenersatz und Schmerzensgeld
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