Rechtsberatung Berlin Lichtenberg
Rechtsanwälte Berlin Lichtenberg

Sozialrecht insbesondere Rentenrecht

Der Begriff “Sozialrecht“ beschreibt ein sehr weit gefaßtes Rechtsgebiet. Die Sozialgesetzgebung und die Institutionen des Sozialrechts haben dazu beizutragen, daß ein menschenwürdiges Dasein gewährleistet wird. Dabei sollen möglichst die gleichen Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit geschaffen werden, die Familie soll geschützt und gefördert werden, der Erwerb des Lebensunterhaltes durch eine frei gewählte Tätigkeit soll ermöglicht werden und besondere Belastungen des Lebens, auch und gerade durch Hilfe zur Selbsthilfe sollen abgewendet bzw. ausgeglichen werden.

Da das Sozialrecht ein weites Feld ist, wird es in seiner Gänze nicht Gegenstand meiner anwaltlichen Tätigkeit sein können. Nichts desto trotz habe ich es mir auch zur Aufgabe gemacht, im Rahmen einer möglichst umfassenden Betreuung meiner Mandantinnen und Mandanten auch deren möglichen sozialrechtlichen Belange in ausgesuchten Feldern zu prüfen bzw. zu vertreten.

Im Rahmen des Rechts der sozialen Vorsorge werden diesseitig regelmäßig die Fragen geprüft, die im Bereich des Rentenrechts anzusiedeln sind.

Dabei gehört das Prüfen von Rentenbescheiden regelmäßig zu den in meine Kanzlei wahrgenommenen Fachgebiete.

Zum einen kann ich bereits Ihre Interessen im Rahmen der Kontenklärung und im Rentenantragsverfahren aktiv wahrnehmen. Zum anderen kann ich Sie bei der Prüfung der Entscheidung des jeweiligen Sozialversicherungsträgers unterstützen und Ihre Rechte zur Durchsetzung bringen.

Es ist hinlänglich bekannt, daß die Rentenversicherungsträger (etwa aufgrund der hohen Belastung) auch fehlerhafte Entscheidungen treffen. Dabei werden nicht selten Anträge auf Gewährung der vollen Erwerbsminderungsrente bzw. der teilweisen Erwerbsminderungsrente - zum Teil zu Unrecht - abgelehnt. Zudem kommt es oft zum Streit über die Dauer der Rentengewährung, die Anrechnung des Einkommens, die Rentenhöhe und die Rentenabschläge.

Daher ist eine kompetente Prüfung und ggf. Auseinandersetzung mit der Rentenversicherung im Verwaltungs- und Rechtsmittelverfahren geboten.

Bei Bescheiden der Deutschen Rentenversicherung ist mithin regelmäßig zu prüfen, ob:

  • eine Ablehnung Ihres Rentenantrages
  • eine nur teilweise Gewährung von Erwerbsminderungsrente
  • eine zeitliche Befristung der Rentengewährung
  • eine vorliegende Auswirkung der Anrechnung Ihres Einkommens auf Ihren Rentenanspruch und dessen Höhe gerechtfertigt ist.

In der Regel kann eine rechtzeitige Inanspruchnahme der Dienste einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwaltes hilfreich sein. In diesem Sinne kann ich ggf. helfen etwa bei:

Sie belastende Bescheide

Die Prüfung von Bescheiden auf ihre Rechtmäßigkeit und Beratung hinsichtlich des weiteren Vorgehens ist regelmäßig der erste Schritt. Dabei gilt es stets, auf Rechtsmittelfristen zu achten. Dies gilt sowohl für etwaige Widerspruchsverfahren, als auch für mögliche Klageverfahren. Mein Tätigwerden auf ausgesuchten Felder des Sozialrechts (insbesondere des Rentenrechts) kann sich über eine Beratung hinaus auch auf die Vertretung gegenüber der Behörde (etwa im Widerspruchsverfahren) und im Klageverfahren vor den Sozial- bzw. Verwaltungsgerichten ausdehnen.

Wunsch nach Erlaß eines Bescheids

Auf ausgesuchten Gebieten des Sozialrechts (insbesondere des Rentenrechts) kann sich meine Tätigkeit dahingehend entfalten, als eine Prüfung Ihres möglichen Anspruchs auf Erlaß eines Bescheids erfolgen kann. Ggf. wird mit Ihnen erläutert, ob (und wenn ja welche) Möglichkeiten des weiteren Vorgehens bestehen. Über die Erstberatung hinaus wird meinerseits ggf. die Korrespondenz mit der Behörde geführt werden und ggf. erforderliche Rechtsmittel eingelegt.

Um Ihnen die richtigen Auskünfte geben zu können, benötigen ich in aller Regel von Ihnen:

  • Bescheid(e) der Behörde
  • gesamte bisherige Korrespondenz mit der Behörde (ggf. auch Angaben über mündliche bzw. fernmündliche Korrespondenz)
  • ggf. eingelegten Widerspruch
  • ggf. Widerspruchsbescheid der Behörde
  • ggf. Klageschrift nebst Zustellungsurkunden und Anlagen.

Vereinbaren Sie mit meinem Büro einen Termin. Sie können mir auch (zur Vorbereitung eines Beratungs- oder Mandatserteilungstermins diese Unterlagen vorher zukommen lassen. Meine Post- und E-Mail-Anschrift sowie meine Telefon- und Telefaxnummern finden Sie im Impressum.

Bitte beachten Sie, daß eine rechtliche Prüfung und Begutachtung nur auf der Basis Ihrer Angaben und Unterlagen erfolgen kann und mit Kosten verbunden ist. Auch insoweit berate ich Sie gern.

Darüber hinaus benötige ich von Ihnen in aller Regel u.a. folgende weitere Informationen:

  • Ihr Name, Anschrift, Familienstand, Geburtsdatum
  • Angaben darüber, ob (und wenn ja bei welcher Gesellschaft unter welcher Vertragsnummer) Sie rechtsschutzversichert sind und ob Sie bereits eine Zusage der Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung eingeholt haben

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Meine Kontaktdaten finden Sie hier.