Rechtsgebiete
Schadenersatz / Schmerzensgeld
Schadensersatz nach Verkehrsunfall
Ein Verkehrsunfall wird, unabhängig von der Frage, ob dieser selbstverschuldet oder fremdverschuldet ist, regelmäßig verschiedene Fragen und Probleme aufwerfen.
Hierbei können wir Sie bei den verschiedensten Fragen unterstützen:
- Wie verhalte ich mich am Unfallort?
- Soll oder muß bei einem Unfall die Polizei hinzugezogen werden?
- Wer muß für den entstandenen Schaden aufkommen?
- Was ist zu veranlassen, wenn der Unfallgegner seine Schuld bestreitet?
- Welche Pflichten habe ich als Geschädigter?
- Wie können unbekannte Fahrzeughalter und Versicherungen ermittelt werden?
- Welche Schäden sind durch den Unfallgegner oder dessen Versicherung zu ersetzen?
- Muß ich mein Fahrzeug reparieren lassen oder kann auch ohne eine Reparatur Schadensersatz verlangt werden?
- Wer zahlt die Kosten meines Rechtsbeistands?
- Unfall im Ausland: Welches Recht ist auf die Schadenersatzansprüche anzuwenden? Welche Ansprüche stehen mir ggfs. nach ausländischem Recht zu?
Allgemeines Schadenersatzrecht
Wer anderen einen Schaden zufügt, hat diesen zu beseitigen, indem der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird, oder entsprechend Ersatz in Geld zu leisten.
Dieser Grundsatz wirft jedoch in der Praxis zahlreiche Probleme auf, insbesondere wenn der Schädiger die Verursachung eines Schadens bestreitet. Sofern die Verursachung eines Schadens feststeht, wird häufig auch über die Höhe des zu ersetzenden Schadens gestritten.
Im Einzelnen geht es vorwiegend um folgende Fragen:
- Wer übernimmt die Kosten einer notwendigen ärztlichen Behandlung und der Medikamte?
- Wer hat für entgangenen Gewinn oder Lohnausfall aufzukommen?
- Wer trägt die Kosten des Rechtsbeistands?
- Wie und in welchem Rahmen können steuerlicher Nachteile ersetzt werden?
- Sind höhere Versicherungsprämien aufgrund des Schadenereignisses zu ersetzen?
Schmerzensgeld
Der Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes soll den vom Verletzten erlittenen immateriellen Schaden angemessen ausgleichen. Dieser Anspruch hat eine doppelte Funktion: einerseits soll ein Ausgleich für erlittene Schmerzen gewährt werden, andererseits soll dem Verletzten Genugtuung für das Leid verschafft werden, das ihm der Schädiger angetan hat.
In der Höhe der zu erzielenden Entschädigungen unterscheidet sich die Rechtslage teils erheblich von den Schmerzensgeldbeträgen, welche beispielsweise in den USA erzielt werden können. Die Höhe des jeweils zuzusprechenden Betrages ist jedoch stets eine Frage des Einzelfalls.
Unsere Beratung und Tätigkeit umfaßt:
- Begutachtung des Falles und der Verletzungen
- Beratung hinsichtlich der Möglichkeiten einer erfolgversprechenden Durchsetzung der Ansprüche
- Außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche
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