Rechtsberatung Berlin Lichtenberg
Rechtsanwälte Berlin Lichtenberg

Kauf- und Werkrecht

Häufig sehen sich meine Mandantinnen und Mandanten mit rechtlichen Fragen konfrontiert, die sich aus kauf- bzw. werkrechtlichen Vertragsverhältnissen ergeben. Auch nach der Schuldrechtsreform zum 01.01.2002 existieren eine Fülle von Fragen, die eine anwaltliche Inanspruchnahme für geboten erscheinen lassen.

Je nach Art des Vertragsverhältnisses können unterschiedliche rechtliche Fragen auftreten, etwa wenn der Kaufgegenstand bzw. das Werk mangelhaft ist, die Käuferin/der Käufer den Kaufpreis nicht oder nicht vollständig zahlt, die Werkunternehmerin/der Werkunternehmer fruchtlos auf die berechtigte Vergütung wartet oder der Kauf- bzw. Werkgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung steht und vieles mehr.

In der Regel kann eine rechtzeitige Inanspruchnahme der Dienste einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwaltes hilfreich sein. In diesem Sinne kann ich Ihnen gern behilflich sein z.B. bei:


Prüfung der Rechte und Pflichten aus dem Vertrag

Häufig kann nach einer rechtlichen Prüfung des von Ihnen geschlossenen Vertrages herausgearbeitet werden, welche Rechte und Pflichten sich daraus für Sie ergeben. Oft ist auch eine Überprüfung der von Ihnen verwendeten bzw. zur Verwendung beabsichtigten (Formular-)Verträge und AGB auf ihre Rechtswirksamkeit und eventuell vorhandene Lücken hin ratsam, damit etwaige Risiken und offene Rechtsfragen ggf. einer Lösung zugeführt werden können. So können Sie das Risiko von möglichen Rechtstreitigkeiten von vornherein minimieren. Die Prüfung von umfangreicheren Verträgen bzw. die Erstellung neuer Vertragstexte oder die Formulierung neuer AGB ist regelmäßig aufwendig und geht über die Erstberatung hinaus.

Sie sollten dennoch rechtzeitig rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen. Nach einer Unterschrift ist es oft viel schwieriger und zudem auch teurer, Ihre Interessen durchzusetzen.


Pflichtverletzungen

Sie sehen sich als Verkäuferin/Verkäufer oder Werkunternehmerin/Werkunternehmer mit Ihrer nicht zahlungswilligen Vertragspartei konfrontiert. Sie fragen sich, welche Ansprüche Sie haben. Sie sind sich nicht sicher, ob Sie Ihre eigene Pflichten hinreichend erfüllt haben.

Als Käuferin/Käufer bzw. Werkbestellerin/Werkbesteller warten Sie vergeblich auf die Lieferung und fragen sich, ob Sie sich “auf Gedeih und Verderb“ an dem Vertrag festhalten lassen müssen, ob Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen.

Sie sind sich nicht sicher, welche Rechte und Pflichten bei Haustürgeschäften, Fernabsatzverträgen und Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr gelten oder ob Sie unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes besondere Rechte inne haben.

Gewährleistung

Was passiert, wenn die gelieferte bzw. hergestellte Ware mangelhaft ist? Unter welchen Voraussetzungen haftet wer für welche Mängel? Können weitergehende Schadensersatzansprüche im Raum stehen? Welche Fristen sind zu beachten?

Um Ihnen die richtigen Auskünfte geben zu können, benötigen ich in aller Regel von Ihnen:

  • Vertrag und ggf. Zusatzvereinbarungen, insbesondere AGB
  • sämtliche Rechnungen, Zahlungsaufforderungen, Mahnungen
  • ausführliche Beschreibung der Mängel; Mitteilung, ob die Kaufsache bei Ihnen nochvorhanden ist, ob das Werk sich in Gebrauch befindet, ob die Mängel beweisbar (etwa durch Fotos Zeugen usw.) dokumentiert sind
  • bisherige Korrespondenz mit der anderen Vertragspartei (ggf. auch Angaben über mündliche bzw. fernmündliche Korrespondenz)


Bitte beachten Sie, daß eine rechtliche Prüfung und Begutachtung nur auf der Basis Ihrer Angaben und Unterlagen erfolgen kann und mit Kosten verbunden ist. Auch insoweit berate ich Sie gern.

Darüber hinaus benötige ich von Ihnen in aller Regel u.a. folgende weitere Informationen:

  • Ihr Name, Anschrift, Familienstand, Geburtsdatum
  • Angaben darüber, ob (und wenn ja bei welcher Gesellschaft unter welcher Vertragsnummer) Sie rechtsschutzversichert sind und ob Sie bereits eine Zusage der Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung eingeholt haben

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Vereinbaren Sie mit meinem Büro einen Termin. Vorteilhaft ist es oft, wenn Sie mir in Vorbereitung eines Beratungstermins die vorgenannten Unterlagen (Kopien genügen) und Angaben vorab zukommen lassen.

Meine Kontaktdaten finden Sie hier.