Rechtsberatung Berlin Lichtenberg
Rechtsanwälte Berlin Lichtenberg

Immaterielle Lebensvorsorge (Generalvollmacht / Patientenverfügung etc.)

Die sogenannte immaterielle Lebensvorsorge durch Vorsorgeverfügungen umfasst:

Vorsorgevollmacht
(Meist als Generalvollmacht erteilt kann diese die richterliche Anordnung einer oft nicht gewünschten Fremdbetreuung vermeiden und der bzw. den von Ihnen bevollmächtigten Person (en) weitgehende Rechte einräumen, um Ihre Interessen gegenüber Behörden, z.B. dem Finanzamt und Gesundheitsamt oder gegenüber der Krankenkasse, Pflegeversicherung, anderen Versicherungsgesellschaften, Banken etc. durchsetzen zu können.)

Patientenverfügung
(Bestimmen Sie rechtzeitig, ob Sie im Ernstfall einer schwersten Erkrankung oder im Prozess des eigenen Sterbens noch die Durchführung von lebens- und leidensverlängernden Maßnahmen wünschen oder nicht.)

Betreuungsverfügung
(Entscheiden Sie heute, wen das zuständige Vormundschaftsgericht im Falle der Notwendigkeit - z.B. wegen eines Unfalls oder wegen Krankheit bzw. Alter - als Ihren persönlichen Betreuer einsetzen soll.)

Sorgerechtsverfügung
(Sie haben minderjährige Kinder? Was geschieht mit diesen, wenn Sie morgen infolge eines erlittenen Unfalls oder krankheitsbedingt für diese selbst nicht mehr sorgen können? Mit einer entsprechenden Sorgerechtsverfügung können Sie eine Person Ihres Vertrauens als Vormund für Ihr minderjähriges Kind bestimmen, welche dann die elterliche Sorge an Ihrer Stelle erhalten soll. Dies ist insbesondere für Alleinerziehende eine besonders wichtige Angelegenheit.

Organspendeverfügung
(Bekanntlich scheiden sich hier die Meinungen. Welche Position auch immer Sie selbst vertreten. Es ist Ihre ganz persönliche Entscheidung und Sie sollten deshalb selbst bestimmen, ob Sie und auch welche Organe Sie ggf. spenden wollen. Bedenken Sie ggf. auch, dass in Ihrem Urlaubsland (z.B. in Italien, Spanien ...) andere gesetzliche Regelungen bestehen, die es in dem jeweiligen Land gestatten, Ihnen z.B.  bei einem Unfalltod Organe zu entnehmen, wenn Sie dem nicht zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen haben. Ihre Hinterbliebenen müssen dort nicht einmal gefragt werden. Wollen Sie das so?)

Trauerverfügung
(Insbesondere ältere und sehr kranke Menschen befassen sich oft schon zu Lebzeiten mit ihrem Tod und der eigenen Bestattung. Sei dies, weil sie sehr konkrete Vorstellungen und Wünsche zur Art und Weise Ihrer Bestattung (z.B. zu Art und Ort und der Trauerfeier etc.) haben oder weil sie ihren Kindern/Hinterbliebenen diese Aufgabe noch zu Lebzeiten abnehmen wollen. Treffen Sie entsprechende Vorsorgeregelungen und legen Sie fest, was, wie, wo geschehen und wer die Kosten tragen soll.)

und sollte bei jedem Bürger die notwendige Ergänzung zur materiellen Lebensabsicherung sein.

Viele denken ggf. noch an die Errichtung Ihres Testament. Aber denken Sie auch rechtzeitig daran,  wie Sie Ihren Willen durchsetzen lassen können, wenn Sie sehr alt, gebrechlich, handlungsunfähig sind, sich im Sterbeprozess befinden oder gar tot sind?

Mit den vorgenannten Vorsorgeverfügungen können Sie für die jeweilige Lebenssituation maßgeschneiderte Regelungen für sich selbst treffen und heute weitgehend bestimmen, was in einem späteren Pflegefall etc. geschehen soll und was nicht.

Bedenken Sie, allein in Deutschland liegen heute ständig ca. 400.000 Menschen im Koma oder in einem komaähnlichen Zustand und über 1 Million Menschen stehen unter Betreuung (Tendenz steigend).
Wer tritt für Sie oder Ihren Angehörigen ein, wenn etwas passiert? Das können Sie bzw. Ihr(e) Angehörige(r) regeln und Sie sollten es rechtzeitig tun.
Keiner weiß, was das Schicksal für einen bestimmt hat. Und es könnte übermorgen auch schon zu spät sein.

Haben Sie erst einmal Ihre persönliche immaterielle Lebensvorsorge getroffen, dann ist vorgesorgt für alle Wechselfälle das Lebens und Sie können beruhigter in die Zukunft schauen. Denn es ist bekanntlich ein gutes Gefühl, alles geregelt zu haben.

Sichern Sie in gesunden Tagen für den Ernstfall Ihr Selbstbestimmungsrecht.

Damit Ihre entsprechenden Verfügungen auch dann greifen, wenn Sie diese benötigen, sollten Sie diese unter Beachtung der rechtlichen Möglichkeiten und Bestimmungen sowie der ggf. zu beachtenden Formerfordernisse etc. rechtzeitig treffen und auch unter dem Gesichtspunkt der jederzeitigen Auffindbarkeit schriftlich fixieren und sicher deponieren.

Hierbei bin ich Ihnen gern behilflich.

Meine Kontaktdaten finden Sie hier.