Rechtsberatung Berlin Lichtenberg
Rechtsanwälte Berlin Lichtenberg

Erbrecht, Testament und Schenkung

Der Tod eines geliebten Menschen, insbesondere der Verlust eines Partners oder Elternteils löst bei den Hinterbliebenen großen Schmerz und Trauer aus. In dieser schwierigen Situation gilt es aber, die nunmehr erforderlich gewordenen Maßnahmen zu ergreifen.

Ein Bestattungsinstitut hilft hier erfahrungsgemäß bei vielen Fragen und Prozessen, übernimmt Formalitäten und Wege und organisiert die Bestattung nebst Trauerfeier.

Ein Sterbefall löst regelmäßig aber auch eine Reihe von rechtlichen Fragen und Folgen mit zum Teil erheblichen Konsequenzen für die Hinterbliebenen aus.

Unter anderen können sich folgende Fragen und Konfliktfelder ergeben:

  • Welche Erbfolge tritt ein? / Wer erbt von wem und was?
  • Wie ist mit bestehenden Lebens- und Unfallversicherungen zu verfahren, insbesondere, wenn diese zugunsten dritter Personen abgeschlossen wurden?
  • Was ist bei einem Arbeitsunfall mit Todesfolge zu beachten?
  • Was geschieht mit Vollmachten, Sparkonten, Schließfächern, Depots etc.?
  • Ist das aufgefundene Testament gültig?
  • Sind Vermächtnisse zu erfüllen?
  • Sind Miterben vorhanden und ist deshalb eine Erbengemeinschaft entstanden, die es später aufzulösen gilt?
  • Ist eine Testamentsvollstreckung angeordnet?
  • Wie verhält es sich mit den Schulden des Erblassers oder gar bei Überschuldung des Nachlasses?
  • Ist ggf. ein Aufgebotsverfahren beim zuständigen Nachlassgericht zu beantragen?
  • Wie ist ein Vermögensverzeichnis zu erstellen?
  • Was ist bei Pflichtteilsberechtigten, Vorschenkungen etc. zu beachten?
  • Wie ist eine Erbschaftssteuererklärung richtig zu erstellen?

Diese und andere Fragen überfordern regelmäßig den juristischen Laien. Scheuen Sie deshalb nicht den Weg zu einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin Ihres Vertrauens. Auch wenn dies Geld kosten wird, so ist das doch regelmäßig der für Sie richtige und letztendlich auch lohnende Weg zur Klärung aller mit dem Erbfall auftretenden Fragen und Probleme.

Hierbei bin ich Ihnen gern behilflich.

Meine Kontaktdaten finden Sie hier.

Testament und Schenkung

Sie wollen Vorsorge treffen für den Erbfall und sind sich nicht sicher, ob Sie alles richtig bedacht haben und welche Regelung wirklich Ihren Interessen entspricht und ob diese überhaupt rechtlich zulässig ist.

Nur unter exakter Beachtung aller Umstände des Einzelfalls (wie z.B. Ihrem Familienstand, dem Verwandtschaftsgrad,  gesellschaftsrechtlichen Regelungen und/oder steuerlich relevanten Fakten sowie früheren Verfügungen usw.) kann Ihr Testament so errichtet werden, dass die Erbfolgen eintreten, die Sie für wünschenswert halten.

Überlassen Sie auch dies nicht dem Zufall sondern treffen Sie klare Entscheidungen und sorgen Sie für entsprechende Regelungen.  

Auch bei Fragen zum Thema Schenkung und natürlich bei allen eine Erbschaft bzw. eine Schenkung entstehenden steuerlichen Fragen und Problemen können Sie sich gern an mich wenden.

Meine Kontaktdaten finden Sie hier.