Rechtsgebiete
Arbeitsrecht
Fragen des Arbeitsrechts greifen oft tief in das persönliche Leben der betroffenen Personen ein. Dies gilt insbesondere, wenn die Existenz des Arbeitsplatzes auf dem Spiel steht. Eine Kündigung ist meist ein tiefer Einschnitt mit Auswirkungen bis in das Familienleben hinein.
Das Arbeitsrecht gewährt Ihnen ggf. Schutz gegen nicht gerechtfertigte Kündigungen. Nach Zugang einer Kündigung hat die betroffene Arbeitnehmerin/der betroffene Arbeitnehmer lediglich drei Wochen Zeit, um beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einzureichen. Das Arbeitsrecht ermöglicht es, auch wegen anderer Streitigkeiten ggf. die Arbeitsgerichte anzurufen. Insoweit kommen insbesondere Auseinandersetzungen um Lohn- und Gehaltszahlungen (z.B. bei schlechter Zahlungsmoral der Arbeitgeberseite oder bei Nichtzahlung von Lohn und Gehalt im Krankheitsfall) eine große Rolle.
Auch im Rahmen der Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses können Streitigkeiten insbesondere bezüglich des Arbeitszeugnisses, der Lohnsteuerbescheinigung, der Abgeltung von Urlaub sowie der Zahlung einer Abfindung entstehen. Darüber hinaus drohen Ihnen ggf. erhebliche finanzielle Nachteile, von denen Sie womöglich gar nichts ahnen.
In der Regel kann eine rechtzeitige Inanspruchnahme der Dienste einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwaltes hilfreich sein. In diesem Sinne kann ich Ihnen gern behilflich sein z.B. bei:
Kündigungsschutzangelegenheiten
Sie sehen sich mit einer Kündigung konfrontiert. Sie fragen sich ob (und wenn ja auf welche Weise) Sie sich hiergegen wehren können und welche Erfolgsaussichten zu erwarten sind. Sie fragen sich, ob Sie Anspruch auf eine Abfindung (und wenn ja, in welcher Höhe) haben. Bei der Klärung dieser Fragen verlieren Sie bitte keine Zeit. Nach Zugang einer Kündigung müssen Sie innerhalb von 3 Wochen Klage erheben.
Abmahnungen
Sie haben eine Abmahnung erhalten und möchte wissen, ob diese rechtlich gerechtfertigt ist und ob Sie etwas dagegen unternehmen können/sollten.
Lohnansprüchen
Sie haben weniger Lohn/Gehalt als vereinbart erhalten. Sie fragen sich wie viel Lohn/Gehalt Ihnen tatsächlich zusteht und wie Sie ggf. Ihren Lohn- und Gehaltsanspruch durchsetzen können
Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen
Sie fragen sich, ob (und wenn ja wann und in welcher Höhe) Sie Anspruch auf diese Sonderzahlungen haben.
Urlaub/Überstunden
Sie fragen sich, wie viel Urlaub Ihnen zusteht, ob Sie bei geleisteten Überstunden eine Vergütung oder einen Freizeitausgleich verlangen können, ob und wie viel Ihnen zustehen. Sie wissen nicht ob und wann der nicht beanspruchte Urlaub verfällt, ob Sie eine Auszahlung insoweit beanspruchen können. Sie möchte wissen, ob Sie einen Anspruch auf Urlaub haben, auch wenn Sie (lange) Zeit krank waren.
Um Ihnen die richtigen Auskünfte geben zu können, benötigen ich in aller Regel von Ihnen:
- Arbeitsvertrag nebst Zusatzvereinbarungen (sofern vorhanden auch Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge)
- Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten Monate
- alle Kündigungsschreiben mit der Angabe, wann und wie Ihnen diese zugegangen sind
- bisherige Korrespondenz mit Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem Arbeitgeber (ggf. auch Angaben über mündliche bzw. fernmündliche Korrespondenz)
- Abmahnungen
Bitte beachten Sie, daß eine rechtliche Prüfung und Begutachtung nur auf der Basis Ihrer Unterlagen und Angaben erfolgen kann und mit Kosten verbunden ist. Auch insoweit berate ich Sie gern.
Darüber hinaus benötige ich von Ihnen in aller Regel u.a. folgende weitere Informationen:
- Ihr Name, Anschrift, Familienstand, Geburtsdatum
- Angaben darüber, ob Sie unterhaltsverpflichtet sind
- Angaben darüber, seit wann Sie in dem Betrieb beschäftigt sind
- Angaben darüber, wie viel MitarbeiterInnen Ihre Arbeitgeberin/Ihr Arbeitgeber beschäftigt
- Angaben darüber, ob ein Betriebsrat existiert und falls ja, ob dieser zur Kündigung angehört wurde
- Angaben über Kündigungsgründe, soweit bekannt
- Angaben darüber, ob es vorher je Probleme und Abmahnungen gab
- Angaben darüber, ob bei Ihnen eine Schwerbehinderung vorliegt
- Angaben darüber, ob Sie Gewerkschaftsmitglied sind
- Angaben darüber, ob (und wenn ja bei welcher Gesellschaft unter welcher Vertragsnummer) Sie rechtsschutzversichert sind und ob Sie bereits eine Zusage der Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung eingeholt haben
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