Rechtsberatung Berlin Lichtenberg
Rechtsanwälte Berlin Lichtenberg

Allgemeines Verwaltungsrecht

Jede Bürgerin/jeder Bürger wird sich regelmäßig mit der Lage konfrontiert sehen, daß eine Behörde etwas von ihr/ihm möchte oder daß die Bürgerin/der Bürger eine Leistung bzw. Handlung von einer Behörde wünscht. Insoweit ist Verwaltungsrecht - meist in Form von behördlichen Bescheiden ‑ etwas, womit jeder regelmäßig konfrontiert wird. Da das Verwaltungsrecht ein weites Feld ist, wird es in seiner Gänze nicht Gegenstand meiner anwaltlichen Tätigkeit sein können. Nichts desto trotz habe ich es mir auch zur Aufgabe gemacht, im Rahmen einer möglichst umfassenden Betreuung meiner Mandantinnen und Mandanten auch deren verwaltungsrechtlichen Belange in ausgesuchten Feldern zu prüfen bzw. zu betreuen.

In der Regel kann eine rechtzeitige Inanspruchnahme der Dienste einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwaltes hilfreich sein. In diesem Sinne kann ich Ihnen gern behilflich sein z.B. bei folgenden Sachverhalten:

Sie belastende Bescheide

Die Prüfung von Bescheiden auf ihre Rechtmäßigkeit und Beratung hinsichtlich des weiteren Vorgehens ist regelmäßig der erste Schritt. Behördliche Bescheide leiden nicht selten an Fehlern, die die Betroffenen rechtswidrig belasten. Bei entsprechendem Verhalten von Behörden (insbesondere bei Bescheiden) kann ein kritischer Blick sinnvoll sein. Dabei gilt es stets, auf Rechtsmittelfristen zu achten. Dies gilt sowohl für etwaige Widerspruchsverfahren, als auch für mögliche Klageverfahren. Mein Tätigwerden auf ausgesuchten Felder des Verwaltungsrecht kann sich ggf. über eine Beratung hinaus auch auf die Vertretung gegenüber der Behörde (etwa im Widerspruchsverfahren) und vor den Verwaltungsgerichten ausdehnen.

Wunsch nach Erlaß eines Bescheids

uf ausgesuchten Feldern des Verwaltungsrecht kann sich meine Tätigkeit dahingehend entfalten, als eine Prüfung Ihres möglichen Anspruchs auf Erlaß eines Bescheids erfolgen kann. Ggf. wird mit Ihnen erläutert, ob (und wenn ja welche) Möglichkeiten des weiteren Vorgehens bestehen. Über die Erstberatung hinaus wird meinerseits ggf. die Korrespondenz mit der Behörde geführt und ggf. erforderliche Rechtsmittel eingelegt werden.

Um Ihnen die richtigen Auskünfte geben zu können, benötigen ich in aller Regel von Ihnen:

  • Bescheid(e) der Behörde
  • gesamte bisherige Korrespondenz mit der Behörde (ggf. auch Angaben über mündliche bzw. fernmündliche Korrespondenz)
  • ggf. eingelegten Widerspruch
  • ggf. Widerspruchsbescheid der Behörde
  • ggf. Klageschrift nebst Zustellungsurkunden und Anlagen.

Bitte beachten Sie, daß eine rechtliche Prüfung und Begutachtung nur auf der Basis Ihrer Angaben und Unterlagen erfolgen kann und mit Kosten verbunden ist. Auch insoweit berate ich Sie gern.

Darüber hinaus benötige ich von Ihnen in aller Regel u.a. folgende weitere Informationen:

  • Ihr Name, Anschrift, Familienstand, Geburtsdatum
  • Angaben darüber, ob (und wenn ja bei welcher Gesellschaft unter welcher Vertragsnummer) Sie rechtsschutzversichert sind und ob Sie bereits eine Zusage der Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung eingeholt haben

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Vereinbaren Sie mit meinem Büro einen Termin. Vorteilhaft ist es oft, wenn Sie mir in Vorbereitung eines Beratungstermins die vorgenannten Unterlagen (Kopien genügen) und Angaben vorab zukommen lassen.

Meine Kontaktdaten finden Sie hier.